Wer übernimmt die Kosten für die
ambulante Psychotherapie?
Verhaltenstherapie ist Bestandteil der kassenärztlichen Versorgung. Daher wird die Kostenübernahme für eine Verhaltenstherapie von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen sowie den Beihilfen gewährleistet.
Die Gebührenordnung für Psychotherapeuten finden sie auf der Homepage der Bundespsychotherapeutenkammer:
https://www.bptk.de/wp-content/uploads/2020/04/GOP-Infotabelle_Stand-2020.pdf
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